genehmigungen

 
   

Um- und Anbauvohaben ziehen meist Genehmigungsverfahren nach sich. Hier ist der Architekt gefragt.

Büro ebk ist gleichfalls Architekturbüro, also bauvorlageberechtigt, sodass Sie mit einer zu beauftragenden Architektenleistung keine andere Instanz – mit der Gefahr von Informationsverlusten – einschalten müssen.