genehmigungen |
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Um- und Anbauvohaben ziehen meist Genehmigungsverfahren nach sich. Hier ist der Architekt gefragt. Büro ebk ist gleichfalls Architekturbüro, also bauvorlageberechtigt, sodass Sie mit einer zu beauftragenden Architektenleistung keine andere Instanz – mit der Gefahr von Informationsverlusten – einschalten müssen. |
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